Hausordnung
Artikel 1 - HAUSORDNUNG
Die Bestimmungen der geltenden und im Dienstleistungsvertrag festgelegten Hausordnung gelten in allen Bereichen des Tribes-Standorts für alle Mitglieder, sowohl für Mieter als auch für Besucher.
Artikel 2 - ZUGANG ZU DEN BÜRORÄUMEN
Der Zugang zu den Büroräumen ist in der Regel auf die am jeweiligen Tribes-Standort angegebenen Zeiten beschränkt (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen). Es ist dem Mitglied erlaubt, sein Büro außerhalb der Arbeitszeiten zu betreten. In diesem Fall muss das Mitglied die Sicherheitsmaßnahmen respektieren und sicherstellen, dass alle Türen geschlossen sind. Tribes hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat Änderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Dienstleistungen vorzunehmen. Aus Gründen der Vertraulichkeit kann den Mitgliedern keine Liste der Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die den Tribes-Standort nutzen. Das Versenden oder Unterbreiten von Anzeigen an alle Kunden des Standorts ist nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung möglich. Die Zahl der Zugangsausweise, die Tribes ausgibt, entspricht der Anzahl der Schreibtische im Büro. Zusätzliche Zugangsausweise werden zu einem Preis von 30 Euro pro Ausweis ausgestellt. Der Verlust von Ausweisen ist direkt der Standortleitung zu melden. Der Ersatz eines Ausweises kostet 30 Euro pro Ausweis. Mitgliedern ist es nicht erlaubt, Zugangsausweise an Personen auszuhändigen, die nicht bei Tribes registriert sind.
Artikel 3 - NUTZUNG DER FLÄCHEN
Das Mitglied verpflichtet sich:
- Die zur Verfügung gestellte Fläche in dem bei der Ankunft angetroffenen Zustand zu halten.
- Die Ordnung im Büro während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
- Ohne die schriftliche Genehmigung der Standortleitung keine Neuunterbringungen oder Änderungen an der Verkabelung vorzunehmen oder Löcher in den Wänden des zur Verfügung gestellten Raumes zu bohren.
- Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Standortleitung keine Änderungen an den Strom-, Telefon- oder sonstigen Anlagen vorzunehmen. Alle Änderungen liegen in der Verantwortung des Standorts und können zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
- Am Ende der Vertragslaufzeit den ursprünglichen Zustand des Büroraums wiederherzustellen. Wird der ursprüngliche Zustand des Büroraums nicht wiederhergestellt, erhebt Tribes eine Gebühr für die Reparatur- und Reinigungskosten beim Auszug. Sollte zu diesem Zweck eine Renovierung erforderlich sein, geht diese zu Lasten des Mitglieds und wird von Personen durchgeführt, die vom Standort bestimmt werden. Der lokale Manager wird Sie über die Kosten informieren.
- Die zur Verfügung gestellte Fläche nicht für die Lagerung von brennbaren, giftigen oder verderblichen Gütern zu nutzen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Standortleitung vor.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden:
- Am Standort eine friedliche Atmosphäre aufrechtzuerhalten und jegliche Störung dieser Atmosphäre, ob durch das Mitglied selbst oder seine Angestellten, Mitarbeiter oder Mitglieder zu vermeiden. Die Verwendung von lauten Rundfunkgeräten oder anderen Geräten, die andere Mitglieder in den zur Verfügung gestellten Bereichen stören könnten, ist nicht erlaubt.
- Die Anforderungen des Gebäudes in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit, einschließlich des Verzichts auf die Verwendung gefährlicher oder lärmintensiver Geräte, einzuhalten.
- Dem Standortpersonal Zugang zu gewähren, wann immer sie es für notwendig erachten.
- Die von den Miteigentümern des Gebäudes aufgestellten Regeln zu respektieren.
- Die Wartung des Büroraums zum Erhalt seiner Zweckdienlichkeit und seines ursprünglichen Zustand zu ermöglichen. Mit anderen Worten: Hat das Mitglied die Möbel, Wände, Türen, Fenster oder den Teppichboden über das Maß hinaus beschädigt, das als normaler Gebrauch angesehen werden kann, hat das Mitglied die Kosten für die Reparaturen zu tragen.
- Alle Steuern im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeiten und für die finanzielle Solidität seines Unternehmens rechtzeitig zu zahlen.
- Auf die Installation von Kaffeemaschinen, Kühlschränken, Heizungen usw. in seinem Büro zu verzichten, da der Standort bereits mit diesen Geräten zur gemeinsamen Nutzung ausgestattet ist.
- Das Mitbringen von Tieren an den Standort zu unterlassen (diese sind streng verboten).
- In Bezug auf die Zustellung von Postsendungen oder Paketen kann Tribes in keinerlei Weise für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust verantwortlich und haftbar gemacht werden, selbst wenn Tribes den Empfang quittiert hat. Dem Mitglied wird dringend empfohlen, an den Tribes-Standort nur geschäftsbezogene Post/Pakete liefern zu lassen.
Artikel 4 – MOBILIAR
Die Büroräume sind mit Mobiliar ausgestattet. Das Inventar und der ursprüngliche Zustand des Büroraums werden in einer Inventarliste aufgezeichnet. Am Tag des Einzugs wird diese Liste von beiden Parteien geprüft und unterzeichnet. Fehlt eine Unterschrift, wird davon ausgegangen, dass das Mitglied der Inventarliste zugestimmt hat. Es ist dem Mitglied nicht erlaubt, andere Bürogeräte als einen Computer mitzubringen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor. Die Installation von Faxgeräten, Fotokopierern, Frankiermaschinen etc. in den Büro- und/oder Gemeinschaftsräumen ist ohne schriftliche Genehmigung der Standortleitung untersagt. Das Mitglied hat keinerlei
Schadenersatzanspruch, es sei denn, dies wurde von Leitung des Tribes-Standorts schriftlich genehmigt.
Artikel 5 – Sichtbarkeit
Die Möglichkeiten der internen/externen Sichtbarkeit hängen auch von den örtlichen Vereinbarungen mit dem Gebäudeeigentümer ab. Alle gewünschten Lösungen in Bezug auf Firmenlogos sollten mit dem lokalen Manager besprochen werden. Dem Mitglied ist es erst nach der Genehmigung durch den lokalen Manager erlaubt, ein Firmenlogo an der Rezeption oder an den Wänden/Türen zu den Fluren anzubringen.
Artikel 6 - TELEFON/INTERNET
Die Mitglieder sind angehalten, ihre eingehenden Anrufe, die über die Rezeption weitergeleitet werden, unverzüglich zu beantworten, um für alle eine reibungslose Bearbeitung der eingehenden Anrufe zu gewährleisten. Ist das Mitglied nicht in der Lage, den Anruf umgehend zu beantworten, sind die Tribes-Hosts/Hostessen verpflichtet, den Anruf weiterzuleiten oder eine Nachricht aufzunehmen und diese an das Mitglied weiterzuleiten. Der Host/Hostess von Tribes kann für alle Fragen zum Service über die interne Leitung angesprochen werden. Der Tribes-Standort bleibt Eigentümer der zur Verfügung gestellten Telefonanlage und Telefonnummer und das Mitglied ist der einzige Nutzer dieser Einrichtungen. Die Anrufe werden zum aktuellen Tarif an das Mitglied weitergeleitet. Es ist dem Mitglied nicht erlaubt, die Telefonnummer ohne Zustimmung in Anzeigen (Rekrutierungen, Ankündigungen) verwenden, um eine mögliche Überlastung durch eingehende Anrufe zu vermeiden. Dies liegt im Interesse des Standorts und seiner Mitglieder. Für solche Aktionen kann stets eine zusätzliche Nummer bereitgestellt werden, aber dies muss stets in Absprache mit der Geschäftsleitung geschehen. Die Anträge werden von Fall zu Fall vor dem Hintergrund unserer Kapazitäten geprüft. Die gesamte Telefonie am Tribes-Standort wird ausschließlich von Tribes Telecom bereitgestellt – externe Anschlüsse dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Tribes-Standortleiters installiert werden. Die Nutzung von Telefon und/oder Internet erfolgt auf der Grundlage der fairen Nutzung. Nutzt das Mitglied diese Einrichtungen in übermäßigen Umfang, legt Tribes die Nutzungsdaten vor und ist berechtigt, dem Mitglied zusätzliche Dienste zu einem Aufpreis in Rechnung zu stellen. Tribes informiert das Mitglied darüber im Voraus und legt Daten über die Nutzung zusammen mit einem Vorschlag für die Kosten einer Lösung vor.
Artikel 7 – REINIGUNG
Die Büroräume werden in der Regel täglich gereinigt. Die Geschäftsleitung von Tribes trägt keine Verantwortung für Unterbrechungen dieser Dienstleistung durch unseren Dienstleister. Dieser Dienstleister hat klare Richtlinien für den Reinigungsplan erhalten. Unserem Reinigungsdienst ist es nicht erlaubt, Büroräume zu reinigen, die zum Zeitpunkt der Reinigung besetzt sind, sodass unsere Mitglieder nicht gestört werden, es sei denn, sie haben dies ausdrücklich erlaubt. Obwohl unser Reinigungsdienst angewiesen wurde, während der Reinigung keine Dokumente zu berühren, sind wir nicht verantwortlich für den Verlust von Dokumenten durch unseren Reinigungsdienst. Es ist der Wunsch der Geschäftsleitung des Tribes-Standorts, die Büroräume in gutem Zustand zu erhalten. Das
Mitglied kann vom Standort zusätzliche Reinigungen anfordern, die dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
Artikel 8 – PARKEN
Gehören zum Leistungsangebot eines bestimmten Tribes-Standorts interne oder externe Parkplätze, wird im Vertrag festgelegt, dass das Mitglied berechtigt ist, einen Parkplatz zu mieten. Der Parkplatz darf nur zum Abstellen von Fahrzeugen und keinesfalls zur Ausübung von Tätigkeiten oder zur Lagerung von Gegenständen genutzt werden. Das Mitglied oder der Nutzer des Parkplatzes darf keine Kanister mit Benzin, anderen Kraftstoffen oder brennbaren Flüssigkeiten in seinem Auto oder in der Garage aufbewahren. Das Mitglied muss erklären, dass das abgestellte Fahrzeug bei einem zugelassenen Versicherer gegen Feuer, Explosionen, Diebstahl und alle anderen möglichen Schäden versichert ist.
Artikel 9 – VERSICHERUNG
Das Mitglied ist allein für den Abschluss einer Versicherung für alle seine Materialien und Büroeinrichtungen verantwortlich. Die Versicherung des Tribes-Standorts erstreckt sich nur auf die gemeinsam genutzten und von Tribes zur Verfügung gestellten Teile des Tribes-Standorts, keinesfalls jedoch auf das persönliche Hab und Gut der Mitglieder.
Artikel 10 – VERSCHIEDENES
Die Anzahl der vom Mitglied eingesetzten Mitarbeiter/innen darf die Anzahl der Arbeitsplätze an einem bestimmten Tribes-Standort nicht überschreiten, es sei denn, dies ist im Vertrag festgelegt oder wurde vom Standortleiter genehmigt.
Zur Vermeidung von Belästigungen anderer Mitglieder ist es verboten, in den Büroräumen Seminare zu veranstalten. Für Seminare oder größere Tagungen können jederzeit Tagungsräume angemietet werden, in denen alle relevanten Aktivitäten ohne Störung stattfinden können.
Die Geschäftsleitung von Tribes lehnt jede Verantwortung für die Entgegennahme, die Weiterleitung und den Inhalt der empfangenen, weitergeleiteten und zulässigerweise geöffneten Post ab. Diese Post wird an jedes berechtigte Mitglied gesendet. Die Geschäftsleitung von Tribes lehnt auch jede Verantwortung für die Reaktion eines Mitglieds auf die erhaltene Post und deren Inhalt ab.
Jedes Mitglied muss sich auch gegen eventuelle elektrische Störungen und die daraus resultierenden Schäden versichern, unabhängig von der Ursache dieser Störungen.
Die Geschäftsleitung von Tribes lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust oder die Identifizierung fehlender Gegenstände aus dem Bereich, der dem Mitglied zur Verfügung gestellt wurde, ab. Es liegt in der vollen Verantwortung des Mitglieds, dafür zu sorgen, dass das Büro beim Verlassen des Bereichs geschlossen ist. Das Mitglied trägt die Verantwortung für die Aufbewahrung seiner Dokumente, Gegenstände oder Wertgegenstände, die sich im Büro des Mitglieds befinden.
Dem Mitglied ist es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresgehalts des Mitarbeiters untersagt, ein Mitglied des Tribes-Service in irgendeiner Weise anzuwerben.
Tribes-Hausordnung
August 2022